Was ist erlaubt nach TÜV und StVZO
Zusatzscheinwerfer werden ger an SUV oder Offroad-Fahrzeugen verbaut, aber auch beim Campingwagen sind zusätzliche Scheinwerfer in vielen Bereichen sehr nützlich.
Zum Beispiel Arbeitsscheinwerfer zum Ausleuchten des Bereiches einer Pannenreparatur. Zusätzliche Fern- oder Nebelscheinwerfer für bessere Sicht und mehr Sicherheit. Oder auch einfach sogenannte Vorzeltleuchten, um das Essen auf dem Abendbrottisch vorm Wohnmobil zu finden.
All diese Beleuchtungseinrichtungen sind super praktisch. Doch wie ist das alles rechtlich zulässig? Was sagt der TÜV dazu?
Wir klären hier das Wichtigste, damit Dein Anbau von Zusatzscheinwerfern der Stvo und der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht.
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